Mit einer amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit von Urkunden bestätigt und man kann sein Zeugnis oder das Handelsdokument verwenden. Fürs Ausland wie den Libanon sind ebenfalls Beglaubigungen erforderlich und die Echtheit wird in Form einer Legalisierung/Legalisation bestätigt. Damit sind deutsche Urkunden im Libanon gültig oder Geschäftsleute können ihre bestätigten Handelsdokumente für den Warenverkehr einsetzen.
Wie bei jeder Legalisierung gibt es auch für den Libanon spezielle Anforderungen. Weitere Informationen finden Sie in den nächsten Absätzen.
Für eine Legalisierung Libanon müssen Antragsteller verschiedene Behörden kontaktieren. Zuerst wird die Behörde konsultiert, die für das jeweilige Dokument zuständig ist. Wer für seine Schulzeugnisse eine Beglaubigung benötigt, muss das jeweilige Landesministerium aufsuchen (zumeist das Kultusministerium im Bundesland). Für Handelspapiere ist die Handelskammer zuständig und für Patente das Patentamt.
Anschließend kann man in den meisten Fällen mit den Vorbeglaubigungen zur Botschaft von Libanon, um dort eine Legalisierung für die Urkunden zu beantragen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: für Schul- und Ausbildungsnachweise ist eine zusätzliche Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) erforderlich. Diese Unterlagen müssen nach der Vorbeglaubigung erneut beglaubigt werden und die BVA überprüft nochmals die Echtheit.
Wer für einen längeren Zeitraum im Ausland arbeitet, muss häufig für seine Diplome und Zeugnisse eine Beglaubigung vorweisen. Der Libanon erkennt deutsche Schulzeugnisse und Ausbildungsnachweise nur nach einer Beglaubigung durch die BVA an, ansonsten wird keine Legalisierung ausgestellt. Daher ist der Beglaubigungsweg für solche Unterlagen länger und man sollte für eine solche Echtheitsprüfung genügend Zeit einplanen. Erst mit der Endbeglaubigung durch die BVA kann man für Schulzeugnisse eine Legalisierung Libanon beantragen.
Mit einer Personenstandsurkunde wird die Identität eindeutig nachgewiesen, indem man die Geburtsurkunde vorlegt. Dies ist in vielen Fällen erforderlich, da die Geburtsurkunden neben Namen und Geburtsort auch die Namen der Eltern benennt. Eine solche Urkunde wird vom Standesamt beglaubigt, um anschließend eine Legalisation zu beantragen.
Eine Eheurkunde zählt ebenfalls zu den wichtigsten Personenstandsurkunden. Damit wird die Eheschließung bewiesen und gilt zudem als Nachweis über eine neugewählte Namensführung.
Desweiteren zählt die Sterbeurkunde zu den oben genannten Urkunden und wird vor allem von verwitweten Personen verwendet. Dies ist bei erneuten Eheschließungen häufig der Fall, um einen Nachweis der Ehefähigkeit zu erbringen.
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Bei Fragen zur Legalisierung Libanon können Sie uns gerne anrufen.