Wer im Ausland seine Dokumente aus Deutschland verwenden möchte, muss zuvor eine sogenannte Legalisation beantragen. Damit werden Privatdokumente, Handelspapiere und andere Urkunden von der Botschaft des Ziellandes beglaubigt. Dies betrifft auch Pakistan und Antragsteller sollten rechtzeitig eine Legalisierung bei der Botschaft beantragen. Denn erst nach Abschluss der Beglaubigung und Erhalt der Legalisierung Pakistan können Antragsteller die jeweiligen Dokumente verwenden. Vor allem Geschäftsleute sollten frühzeitig planen, um wichtige Handelsdokumente für eine Legalisierung Pakistan zu beglaubigen.
Über den amtlichen Weg der Legalisation Pakistan informieren die nachfolgenden Absätze.
Bevor man bei der Botschaft von Pakistan einen Antrag auf Legalisation stellt, sind verschiedene Vorbeglaubigungen erforderlich. Je nach Urkunde gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten: so werden Handelsdokumente von der Handelskammer beglaubigt und Vollmachten sind dem zuständigen Landgerichten vorzulegen. Bei den Zuständigkeiten ist zu beachten, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben. So werden Zeugnisse von Schulen und Hochschulen durch verschiedene Landesministerien vorbeglaubigt.
Nach den Vorbeglaubigungen kann man die Dokumente für die Legalisierung Pakistan bei der Botschaft einreichen.
Für die Lieferung von Waren sind bestimmte Dokumente notwendig. Vor allem das Ursprungszeugnis, die Handelsrechnung und der Frachtbrief zählen zu den meist verwendeten Urkunden, die im Außenhandel für eine Legalisierung Pakistan in Frage kommen. Eine Beglaubigung solcher Urkunden ist für den Handel grundlegend und dienen dem Absender als Beweisurkunde.
Wenn die Handelspapiere der IHK zur Beglaubigung vorgelegt werden, sollte man die Dokumente mit der Empfängeradresse beschriften. Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht vorbeglaubigt und enthalten wichtigen Informationen über die Firma. Für Bankgeschäfte und vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen ist der Handelsregisterauszug eine wichtige Urkunde. Daher werden auch Handelsregisterauszüge häufig für eine Legalisation beglaubigt- dies betrifft auch die Legalisierung Pakistan.
Wer längere Zeit im Ausland arbeitet, benötigt neben dem Visum auch eine Beglaubigung für seine Diplome und Zeugnisse. Solche Dokumente werden von der zuständigen Landesbehörde vorbeglaubigt. In den meisten Fällen ist das Landesministerium für Bildung zuständig, wenn man für das Diplom eine Echtheitsprüfung benötigt. Danach können die Universitätszeugnisse zwecks Legalisation von der Botschaft beglaubigt werden. Mit der Ausstellung der Legalisierung kann das deutsche Diplom in Pakistan verwendet werden.
Wer den Antrag auf eine Legalisierung Pakistan nicht selbst stellen kann, sollte Legabox bestellen. Mit Legabox haben Sie einen professionellen Dienstleister für Ihre Legalisation, denn unser Service übernimmt von der Antragstellung bis zur Vorbeglaubigung der Urkunden sämtliche Arbeiten. Dieser Komplett-Service sorgt für die termingerechte Antragstellung und sendet Ihnen die Legalisierung Pakistan pünktlich zu. Je nach Wunsch vermittelt Legabox auch beeidigte Übersetzer, die Ihre Unterlagen professionell übersetzen.
Wenn Sie Fragen haben, informieren wir Sie gerne zur Legalisation Pakistan.