Um Urkunden aus Deutschland auch im Ausland zu verwenden, ist in vielen Fällen eine Beglaubigung erforderlich. Dies betrifft vor allem Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden. Auch das Polizeiliche Führungszeugnis wird häufig beglaubigt, wenn man im Ausland eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchte. Zudem verwenden Geschäftsleute im Internationalen Handel verschiedene Handelspapiere, die ebenfalls eine Beglaubigung benötigen.
Für Paraguay gelten ebenfalls diese Bestimmungen zur Beglaubigung der Dokumente und Antragsteller müssen eine Legalisierung durchführen lassen. Mehr Informationen zum Verfahren einer Legalisierung Paraguay finden Sie in den folgenden Absätzen.
Vor dem Antrag einer Legalisation Paraguay werden die Dokumente vorbeglaubigt. So müssen Antragsteller mit den Handelspapieren, Geburtsurkunden oder dem Führungszeugnis zur zuständigen Behörde. Der Grund für diese Vor-Beglaubigung liegt darin, dass nicht alle Staaten das Urkundenwesen anderer Länder kennen. Daher ist für die Vorbeglaubigung die ausstellende Behörde zuständig: für Handelspapiere ist die IHK verantwortlich, das Führungszeugnis wird beim Bundesamt für Justiz beglaubigt.
Nach erledigter Vorbeglaubigung kann man bei der Botschaft von Paraguay einen Antrag auf Legalisierung stellen. Dazu wird ein Formular ausgefüllt und die Urkunden werden in Original mit Kopien vorgelegt. Wenn sämtliche Vorgaben erfüllt sind, wird die Botschaft die Legalisierung Paraguay bewilligen.
Eine Legalisation für Paraguay ist für Firmen und Privatpersonen gleichermaßen wichtig. Der größte Unterschied liegt in der Anzahl der Beglaubigungen: während Private mit der Geburtsurkunde oder dem Diplom nur wenige Beglaubigungen benötigen, braucht ein Unternehmen für den Handel diverse Nachweise. Dazu zählen Transportdokumente, Packlisten oder Handelsrechnungen, die für Paraguay eine Legalisation benötigen. Diese Dokumente sind für die Abwicklung der Geschäfte unabdingbar und die vorherige Legalisierung ist für Warenlieferungen nach Paraguay eine wichtige Voraussetzung.
Wer in Paraguay einen längeren Aufenthalt plant, also über 3 Monate, muss für die Legalisation verschiedene Dokumente vorlegen. Neben dem Diplom und der Geburtsurkunde werden häufig Heiratsurkunden und Rentenbescheide verlangt. Bei Haustieren ist eine Bescheinigung vom Veterinäramt nötig. Auch die Einbürgerungsurkunde wird bei einem längeren Aufenthalt nachgefragt und sollte vorher beglaubigt werden.
Bei bestimmten Staaten ist die vereinfachte Form der Beglaubigung ausreichend, indem nur die sogenannte Apostille verlangt wird. Dafür genügt die Beglaubigung durch die Behörde im Inland und eine Legalisation durch die Botschaft ist nicht notwendig. Wichtige Voraussetzung ist dafür das Haager-Apostillen Übereinkommen, ein internationales Abkommen über die Anerkennung von Urkunden. Bei diesem Abkommen werden Urkunden von der Legalisation befreit und Antragsteller müssen nur eine Apostille vorweisen.
Paraguay ist 2014 dem Haager-Apostille Abkommen beigetreten – allerdings hat Deutschland gegen den Beitritt Einspruch eingelegt. Daher benötigen deutsche Urkunden für Paraguay weiterhin eine Legalisierung (dies betrifft andernfalls auch Urkunden aus Paraguay für die Verwendung in Deutschland).
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Bei Fragen zur Legalisierung Paraguay können Sie uns gerne kontaktieren.