Legalisierung Saudi-Arabien

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Legalisierung Saudi-Arabien

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Legalisierung Saudi-Arabien – Information zur Beglaubigung von Urkunden

Für geschäftliche Transaktionen im Ausland sind bestimmte Unterlagen und Dokumente erforderlich. Dies gilt auch für Saudi-Arabien und Geschäftsleute müssen für Handelsdokumente Beglaubigungen in Form einer Legalisierung vorlegen. Damit werden alle Dokumente und Urkunden überprüft, die für geschäftliche Aktivitäten in Saudi-Arabien relevant sind. Vor allem Rechnungen und Ursprungszeugnisse werden häufig für eine Legalisation Saudi-Arabien vorgelegt. Doch auch andere Urkunden wie Personenstands-Urkunden oder Gesundheitszeugnisse benötigen eine Legalisierung Saudi-Arabien.   
 
Über die Antragstellung bei der Botschaft und über die Besonderheiten und Vorgaben einer Legalisation informiert die nachfolgende Beschreibung.   
 

Legalisierung Saudi-Arabien – Ämter und Behörden

Für eine Legalisierung Saudi-Arabien sind verschiedene Behördengänge notwendig, bevor man einen Antrag auf Legalisierung bei der Botschaft stellen kann.

Zuerst ist eine Vorbeglaubigung für die Urkunden erforderlich. So werden Diplome, Geburtsurkunden oder Handelspapiere von den zuständigen Behörden auf Echtheit geprüft. Je nach Urkunde und Dokument sind dafür verschiedene Ämter zuständig, wobei immer die übergeordnete Behörde von der ausstellende Behörde dafür verantwortlich ist. Bei einer Geburtsurkunde ist das Standesamt zuständig und für das Diplom sollten Antragsteller das Wissenschaftsministerium oder die Landesregierungen aufsuchen.
 

Handelsdokumente beglaubigen lassen

Bei Handelsdokumenten gibt es für eine Legalisierung Saudi-Arabien gewisse Besonderheiten: so wird bei den meisten Handelspapieren zuerst ein Notar eine Vorbeglaubigung ausstellen (außer bei Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen wäre es die IHK). Danach geht’s zur nächsten Beglaubigung und zwar immer die übergeordnete Behörde.
 

Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt

Wenn alle Vorbeglaubigungen für die Legalisierung Saudi-Arabien erledigt sind, ist eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) erforderlich. Das BVA prüft bei bestimmten Ländern, wie Saudi-Arabien, sämtliche Urkunden nochmals auf Echtheit.

Erst nach der Endbeglaubigung durch das BVA kann bei der Botschaft von Saudi-Arabien ein Antrag auf Legalisierung erfolgen.
 

Legalisierung Saudi-Arabien – Formalien und Vorgaben

Die Antragstellung bei der Botschaft von Saudi-Arabien muss gewisse Formalien erfüllen. So ist auf dem Ursprungszeugnis der Empfänger der Waren in Saudi-Arabien einzutragen – bei Nichtbeachtung könnte es bei der Legalisierung zu Wartezeiten kommen. Auch das Herstellerland und die Angaben über die Beförderung sollten auf dem Ursprungszeugnis vermerkt sein. Auch ein detailliertes Begleitschreiben gehört zum Antrag einer Legalisierung Saudi-Arabien, indem alle wichtigen Angaben und der Zweck der Legalisierung aufzuführen sind. Vom Absender der Ware bis zu den einzelnen Dokumenten, den Angaben über die Waren und dem Empfänger sind alle wichtigen Daten aufzuzählen.  
 

Legabox – der Service für die Legalisation Saudi-Arabien
Legalisierung und Übersetzungen

Wer die Vielzahl von Ämtern für die Legalisierung Saudi-Arabien scheut, kann den Service von Legabox bestellen. Dieser Komplett-Service übernimmt alle Arbeiten für die Legalisation: Antragstellung, Vorbeglaubigung, Endbeglaubigung. Bei Handelsdokumenten wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen, wird Legabox die Ghorfa Beglaubigung ebenfalls einholen. Sämtliche Behörden und Ämter wird unser Service für Sie konsultieren, damit Sie Ihre Legalisierung Saudi-Arabien erhalten.  

Bei Bedarf vermitteln wir auch professionelle Übersetzer. Bestellen Sie Legabox für Ihre Legalisierung Saudi-Arabien.

Bei Fragen zur Legalisation Saudi-Arabien können Sie uns gerne kontaktieren.

 

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