Urkunden und Dokumente müssen vor ihrer Verwendung im Ausland beglaubigt werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Botschaft des Ziellandes und betrifft auch den Außenhandel mit Personen oder Firmen aus dem jeweiligen Land. Das entsprechende Verfahren der Beglaubigung nennt sich Legalisierung oder Legalisation und betrifft auch den Sudan. Wer seine deutschen Urkunden für den Sudan verwenden möchte, benötigt in jedem Fall eine Legalisierung.
Über die einzelnen Schritte der Legalisation und zu den Besonderheiten einer Legalisierung Sudan informiert der nachfolgende Artikel.
Für eine Antragstellung bei der Botschaft muss man für eine Legalisation diverse Vorbeglaubigungen nachweisen. Alle relevanten Dokumente für die Legalisierung Sudan müssen vom zuständigen Amt vorbeglaubigt werden. Für die Dokumenten-Legalisierung gibt es bestimmte Urkunden, die häufig für eine Beglaubigung in Frage kommen. Dazu gehören Zeugnisse, Zertifikate, Ausfuhrnachweise, Patente oder Geburtsurkunden. Für die Vorbeglaubigung ist jeweils die urkundenausstellende Behörde zuständig.
Neben der Legalisation gibt es noch ein zweites Verfahren der Beglaubigung: die Apostille. Mit der Apostille wird ein direktes Verfahren bezeichnet, indem nur die Beglaubigung durch die ausstellende Behörde erfolgt. Wenn beispielsweise die Geburtskunde beglaubigt werden soll, genügt die Echtheitsprüfung beim Amt in Deutschland. Eine Legalisation durch die Botschaft des Ziellandes ist im Falle einer Apostille nicht erforderlich.
Wer seine Urkunden in Deutschland erworben hat, benötigt für die Verwendung im Sudan eine Legalisierung. Eine Apostille ist nicht ausreichend. Prinzipiell ist bei der Frage nach Legalisation oder Apostille das Herkunftsland der Dokumente entscheidend.
Ob Heiratsurkunde, Diplom oder Handelspapiere- es gibt es eine Vielzahl von Urkunden, die für eine Legalisierung Sudan in Frage kommen. Vor allem Handelsdokumente werden vielfach benutzt und bei der Versendung von Waren sind verschiedene Dokumente notwendig: Frachtbriefe, Packlisten, Handelsrechnungen oder Verladedokumente. Für die Legalisierung Sudan gibt es bei den Handelspapieren eine Besonderheit: nachdem die IHK eine Vorbeglaubigung ausstellt, wird anschließend die Ghorfa eine weitere Vorbeglaubigung der Handelsdokumente durchführen. Die Ghorfa ist die Vertretung aller arabischen Handelskammern in Deutschland und vertritt damit auch den Sudan- für eine Legalisierung der Handelsdokumente ist also eine weitere Instanz zu konsultieren.
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