Im Ausland sind beglaubigte Dokumente und Urkunden eine wichtige Voraussetzung, um in einem längeren Zeitraum zu arbeiten oder um persönliche Angelegenheiten zu regeln. Auch für Handelsgeschäfte sind beglaubigte Dokumente erforderlich und in Auslandsniederlassungen sind für Neuanstellungen immer Beglaubigungen vorzulegen. Dies betrifft auch das nordafrikanische Tunesien und man muss für seine deutschen Urkunden eine Legalisierung beantragen. Dies wird in den meisten Fällen in der Botschaft oder im Konsulat des Ziellandes bearbeitet – für die Legalisierung Tunesien ist die Botschaft in Berlin zuständig.
Bei einer Dokumenten-Legalisierung wird oftmals eine Vielzahl von Urkunden beglaubigt. So könnte der Techniker für die Arbeitsaufnahme in Tunesien das Diplom und den Arbeitsvertrag einreichen, um eine Legalisierung zu erhalten. Der Geschäftsmann müsste gleich mehrere Handelsdokumente einreichen, denn beim grenzüberschreitenden Handel wird immer eine Reihe von Urkunden verwendet.
In jedem Fall ist eine Vorbeglaubigung durch die ausstellende Behörde notwendig. Je nach Urkunde ist die Zuständigkeit unterschiedlich: die Gesundheitsbescheinigung wird von der Gesundheitsbehörde beglaubigt und die Vollmacht beglaubigt das zuständige Landgericht.
Erst nach der Vorbeglaubigung kann man eine Legalisierung Tunesien beantragen.
Bei Handelspapieren gibt es für Tunesien eine Besonderheit. Hier muss neben der IHK auch die arabische Vertretung, die Ghorfa, eine Beglaubigung ausstellen. Eine Vorbeglaubigung allein durch die IHK ist nicht ausreichend. Tunesien gehört zu den arabischen Ländern, die bei Handelsdokumenten eine Beglaubigung durch die Ghorfa vorschreiben.
Anschließend werden die Handelspapiere für die Legalisation bei der Botschaft eingereicht, um Handelsgeschäfte vertragsgemäß abzuwickeln.
Diese Urkunden werden aus sogenannten Personenstands-Registern erstellt. Zu den wichtigsten Urkunden dieser Kategorie gehören:
-Geburtsurkunden
-Heiratsurkunden
-Sterbeurkunde
Wer in Tunesien heiraten möchte, wird in jedem Fall solche Urkunden für eine Legalisierung benötigen. Die zuständigen Ämter sind das Standesamt vom Geburtsort oder das Standesamt vom Ort der Eheschließung.
Mit Legabox ist die Antragstellung für eine Legalisierung Tunesien so bequem wie möglich: einfach bestellen und Legabox stellt den Antrag und erledigt die Vorbeglaubigungen. Dieser Service sorgt für einen reibungslosen Ablauf und arbeitet stets mit einer aktuellen Datenbank für die Legalisierung Tunesien. Mit Legabox können Sie Ihre Handelsgeschäfte nach Tunesien problemlos planen, denn unser Service erledigt die notwendigen Beglaubigungen für die Legalisierung der Urkunden. So haben Sie eine Sicherheit für die Planung ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Auch Personenstandsurkunden nehmen wir für eine Legalisierung Tunesien gerne entgegen und veranlassen auch dafür die notwendige Beglaubigung.
Zudem bieten wir Übersetzungen für Ihre Dokumente an, wenn Sie für Handelspapiere, Geburtsurkunden oder anderer Unterlagen beeidigte Dolmetscher benötigen.
Bei Fragen zur Legalisation Tunesien können Sie uns gerne kontaktieren.