Für geschäftliche Aktivitäten im arabischen Bahrain ist eine Legalisation erforderlich. Damit werden wichtige Geschäftspapiere wie Ausfuhrnachweise, Gründungsurkunden oder Gesellschaftsverträge beglaubigt. Anschließend können diese Dokumente für den Handel und dem geschäftlichen Aufenthalt in Bahrain verwendet werden. Dies gilt ebenso für Fachkräfte, die ihren Arbeitsvertrag oder das Führungszeugnis legalisieren müssen.
Je nach Zielland gibt es unterschiedliche Vorgaben für eine Legalisation und auch für Bahrain sind die Formalien sehr speziell. Über Ämter und den Weg zur Legalisierung Bahrain finden Sie weitere Infos in den folgenden Absätzen.
Für eine Legalisierung Bahrain sind verschiedene Behördengänge erforderlich. Zuerst wird die Behörde konsultiert, die für das jeweilige Dokument zuständig ist. Dort erfolgt eine Vorbeglaubigung, da solche Ämter die Prüfung von Siegel und Unterschrift vornehmen können. Je nach Dokument und Urkunde gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten: so wird die Handelskammer vor allem Handelsdokumente vorbeglaubigen, während das Kultusministerium alle schulischen Zeugnisse prüft.
Nach dieser Vorbeglaubigung müssen die Dokumente durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) erneut beglaubigt werden. Dabei handelt es sich um eine Endbeglaubigung, die bei bestimmten Staaten notwendig ist. Dies betrifft auch die Verwendung von Urkunden im Bahrain und Antragsteller müssen für eine Legalisierung auch das Bundesverwaltungsamt kontaktieren. Anschließend kann man die Botschaft vom Bahrain aufsuchen und den Antrag auf Legalisation stellen.
Für die Verwendung von Handelsdokumenten gibt es für die Legalisation Bahrain spezifische Vorgaben. So werden Handelsrechnungen, Frachtbriefe oder Packlisten zusätzlich von der Ghorfa vorbeglaubigt. Die Ghorfa ist die Vertretung von arabischen Industrie- und Handelskammern in Deutschland und bearbeitet somit auch die Vorbeglaubigungen für eine Legalisation Bahrain. Dadurch verläuft die Vorbeglaubigung für eine Legalisierung der Handelsdokumente in 2 Stufen, indem die Ghorfa und die IHK die Echtheitsprüfung vornehmen.
Erst nach dieser doppelten Vorbeglaubigung können Antragsteller mit dem beglaubigten Handelsdokument die Botschaft von Bahrain aufsuchen.
Für eine Legalisation Bahrain sind verschiedene Ämter zu kontaktieren: Behörde für die Vorbeglaubigung, Bundesverwaltungsamt für die Endbeglaubigung sowie die Botschaft für die Antragstellung. Für Handelsdokumente ist zusätzlich die Ghorfa zu konsultieren, so dass Antragsteller für eine einzelne Urkunde teilweise 4 verschiedene Ämter aufsuchen müssen. Daher sollte man den Antrag auf Legalisation frühzeitig planen oder einen zuverlässigen Dienstleister wie Legabox beauftragen.
Mit Legabox ist die Antragstellung für eine Legalisation Bahrain so bequem wie möglich: einfach bestellen und Legabox erledigt sämtliche Behördengänge. Dieser Service übernimmt von der Vorbeglaubigung bis zur Antragstellung sämtliche Arbeiten für die Legalisation Bahrain, deren Procedere insbesondere für Geschäftskunden sehr umfangreich ist. Mit Legabox können Sie Ihre Geschäftsreise in den Bahrain problemlos planen, während unser Service die benötigte Legalisierung der Urkunden veranlasst. Zudem bieten wir Übersetzungen für Ihre Dokumente an, wenn Sie für Arbeitsverträge, Handelspapiere und andere Unterlagen beeidigte Dolmetscher benötigen.
Bei Fragen zur Legalisation Bahrain können Sie uns gerne kontaktieren.