Wer seine deutschen Urkunden im Ausland verwendet, wird in vielen Fällen Handelsdokumente oder Personenstandsurkunden benutzen. Doch zuvor müssen Eheurkunden, Geburtsurkunden oder Geschäftspapiere von der Botschaft des Ziellandes beglaubigt werden. Dies gilt auch für das Zielland Libyen und Geschäftsleute und Privatpersonen benötigen für ihre Urkunden eine sogenannte Legalisierung. Damit wird ein Verfahren der Beglaubigung bezeichnet und die Botschaft des Ziellandes bearbeitet die Anträge.
Für deutsche Urkunden ist in Libyen eine Legalisierung erforderlich und die nachfolgenden Absätze informieren über wichtige Vorgaben.
Vor der Antragstellung auf eine Legalisation Libyen sind einige Vorbeglaubigungen nötig. So wird die Geburts-Urkunde von der zuständigen Verwaltungsbehörde beglaubigt und die Handelsvollmacht ist der Handelskammer vorzulegen.
Bei Handelsdokumenten muss neben der IHK auch die Ghorfa eine Beglaubigung durchführen. Die Ghorfa prüft für bestimmte arabische Länder alle Handelsdokumente, die im jeweiligen Land eingesetzt werden. Dies betrifft auch Libyen und Antragsteller müssen für eine Legalisierung auch die Ghorfa kontaktieren.
Wenn alle relevanten Dokumente vorbeglaubigt sind, kann man die Botschaft von Libyen zwecks Legalisierung aufsuchen.
Bei der Antragstellung auf eine Legalisation gibt es oftmals länderspezifische Besonderheiten. Für die Legalisierung Libyen ist beispielsweise das Ursprungszeugnis immer gemeinsam mit der Original-Rechnung abzugeben. Wenn die Rechnung in einer Fremdwährung ausgestellt wurde, ist eine aktuelle Umrechnung beizulegen.
Für die Legalisierung von Handelsdokumenten ist ein Selbstinformationsbogen auszufüllen. Darin sind Angaben zum Exporteur und zum Empfänger der Ware einzutragen – ohne Selbstinformationsbogen wird der Antrag auf Legalisierung Libyen nicht bearbeitet.
Zudem müssen Antragsteller die Urkunden im Original einreichen und die Zahlungsbelege sind ebenfalls beizulegen.
Für die Versendung von Waren nach Libyen werden vor allem Ursprungszeugnis und Handelsrechnung benötigt. Diese Unterlagen werden ebenso wie alle anderen Geschäftspapiere von der Deutsch-Libyschen Handelskammer entgegengenommen. Für die Legalisation von Handelspapieren ist der direkte Weg zur Botschaft von Libyen nicht möglich. Diese Instanz prüft die eingereichten Dokumente und achtet ebenso auf die Einhaltung der Formalien.
Wer seine Handelsregisterauszüge verwenden möchte, muss für die Beglaubigung auch zum Amtsgericht. Dort wird der Auszug abgestempelt und gehört zum Antrag auf eine Legalisation Libyen.
Zum Antrag gehört ein Anschreiben, in dem hervorgehen soll, welche eingereichten Urkunden die Botschaft legalisieren soll. Dabei ist die Anzahl der eingereichten Kopien zu beachten, da eine Mindestanzahl bei der Deutsch-Libyschen Handelskammer verbleibt.
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