Ihre Dokumente oder Urkunden müssen legalisiert, beglaubigt oder über-beglaubigt werden?
Dann übernehmen wir das für Sie!
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So einfach geht das!
Legabox.de – Der Legalisierungs-Spezialist an Ihrer Seite
Mussten Sie schon einmal im Ausland ein Handelsdokument oder eine Handelsrechnung vorlegen? Wurden außerhalb der deutschen Staatsgrenzen bei behördlichen Anliegen Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde verlangt? Oder brauchten Sie mal beglaubigte Abzüge einer Urkunde z.B. für einen Arbeitsvertrag in einem anderen Land? Nein? Dann sind Ihnen Überraschungen bisher glücklicherweise erspart geblieben. Ihre in Deutschland rechtskräftigen Dokumente und Urkunden haben im Ausland nämlich zunächst keine Gültigkeit.
Zunächst mag dieser Umstand für Irritationen sorgen, schließlich handelt es sich in der Regel um offizielle Dokumente. Allerdings ist es die Gepflogenheit des internationalen Urkundenverkehrs, dass jedes Dokument vor der Verwendung im Ausland zunächst beglaubigt werden muss. Dieser Vorgang wird als Legalisierung bezeichnet, er bezeugt die Echtheit des ausgestellten Dokumentes, des aufgebrachten Stempels oder Siegels sowie der Unterschriften. Mit der Apostille und der Legalisation gibt es gleich zwei Verfahren, um Urkunden und Dokumente zu legalisieren.
Der lange Weg der Legalisation
Eine Legalisation wird immer über die Botschaft oder das Konsulat jenes Landes abgewickelt, in dem die Urkunde Verwendung finden soll. In der Regel sind Vorbeglaubigungen notwendig. So müssen die ausstellenden deutschen Behörden, Ämter und Institutionen die Echtheit ihrer Dokumente beglaubigen. Erst dann wird die Legalisation durch den Konsularbeamten vollzogen, die Urkunde hat fortan vollumfängliche Gültigkeit in dem betreffenden Land.
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation von Dokumenten. Rechtliche Grundlage ist die Haager Apostille, die im Jahr 1961 von zahlreichen Nationalstaaten ratifiziert wurde. Demnach soll nicht mehr der Konsularbeamte die Legalisation letztlich vornehmen, sondern die ausstellenden Behörden selbst bürgen mit der Apostille für die Echtheit der Urkunde und ihres Siegels. Mit einer Apostille versehene Dokumente sind also im jeweiligen Ausland auch dann vollumfänglich gültig, wenn der Konsularbeamte sie nicht zu Gesicht bekommen hat. Das Auswärtige Amt bietet umfangreiche Informationen darüber, welche Staaten der Apostille zugestimmt haben.
Die Legalisierung von Dokumenten muss man nicht zwingend selbst vornehmen. Es ist gestattet, damit auch Dritte zu beauftragen. Legabox.de bietet einen vollumfänglichen Service, um Dokumente und Urkunden im Ausland geschäftsfähig zu machen. Die Agentur holt Beglaubigungen und Vorbeglaubigungen ein, kümmert sich um die notwendige Apostille oder die konsularische Legalisation der Unterlagen. Legabox.de ist ein Partnerportal von Visabox.de, dem Spezialisten für Auslandsvisa.